Wir stehen an der Seite unserer beschuldigten Genoss*innen. So lange die Wurzeln des Faschismus nicht herausgerissen sind, werden wir gegen ihn kämpfen, und so lange Genoss*innen von staatlicher Repression bedroht und drangsaliert werden, werden wir an ihrer Seite stehen. Die aktuellen staatlichen Angriffe sind gerade deswegen auch so fatal, weil sie Angst und Unsicherheit in den antifaschistischen Strukturen säen sollen, gerade zu der Zeit, wo autonomer Antifaschismus so bitter nötig ist, wie lange nicht. Unserem anhaltenden Willen, sich alten wie neuen Nazis und dem Faschismus in welcher Ausprägung auch immer in den Weg zu stellen, sowie unserer Solidarität mit allen verfolgten Antifaschist*innen wollen wir Ausdruck verleihen.
– Zitat aus dem Aufruf des Solidaritätsbündnis „Antifa Ost“
Am 3. Juni 2023 gingen tausende Menschen in Leipzig auf die Straße, um ihre Wut über das Handeln des deutschen Staates und seiner Behörden zum Ausdruck zu bringen und um einzustehen für den gemeinsamen antifaschistischen Kampf. Im Vorfeld wurde zu einer Demonstration zum sogenannten “Tag X” aufgerufen, nachdem fünf Antifaschist:innen wegen der “Bildung einer kriminellen Vereinigung” im sogenannten “Antifa-Ost-Verfahren” verurteilt worden sind. Die Aufrufe zu dieser Demonstration lassen sich hier nachlesen: [tagxantifaost.noblogs.org]
Durch die Stadt Leipzig wurde für das gesamte Wochenende vom 2. bis zum 4. Juni 2023 eine Allgemeinverfügung erlassen, die jegliche Versammlungen in Bezug auf das “Antifa-Ost-Verfahren” untersagt hat. Gegen diese massive, autoritäre Einschränkung der Versammlungsfreiheit fand am 3. Juni 2023 eine Kundgebung mit über 1800 Teilnehmenden statt, die nach nur wenigen Minuten durch die Polizei gewaltsam beendet wurde und im sogenannten “Leipziger Kessel” gemündet ist, der fast zwölf Stunden andauerte und in dem über 1312 Personen über Nacht ohne Zugang zu Wasser, Essen und Toiletten in einem Park zwischen Büschen festgehalten wurden. Über die Situation auf der Kundgebung sowie im Kessel wurde bereits vielfach berichtet, wir verweisen dazu u.a. auf einen Artikel im “nd”: [nd-aktuell.de]
Gegen rund 1400 Personen wurden am gesamten Wochenende Ermittlungen aufgenommen und ihre Daten bei den Verfolgungsbehörden (Polizei und Verfassungsschutz) gespeichert, ein fast beispielloser Vorgang. Im folgenden wollen wir einen Überblick über den aktuellen Stand der Repression geben, da es derzeit vermehrt zum Eintreffen von Anklageschriften gegen Beschuldigte kommt und bereits die ersten Prozesse vor dem Amtsgericht Leipzig stattgefunden haben.
Wir haben versucht, die uns vorliegenden Informationen bestmöglich aufzulisten und zu bündeln. Es kann dabei sein, dass sich Fehler eingeschlichen haben oder die Auflistung nicht vollständig ist. Falls euch etwas auffällt, könnt ihr uns das gerne per Mail an [antirep-tagx-le@riseup.net] rückmelden. Bitte verschlüsselt die Nachricht bei nicht-öffentlichen Informationen unbedingt! Unseren öffentlichen PGP-Key könnt ihr hier herunterladen: [PGP-Key]
Im März 2025 haben der EA Leipzig und die Rote Hilfe Leipzig bereits eine Übersicht zum damaligen Stand der Repression erstellt: [de.indymedia.org]
Die auflistung und Bündelung soll vor allem einen Überblick geben, daher verzichten wir auf größere (politischere) Einordnung.
Wir wissen von zehn Antifaschist:innen, die am gesamten Wochenende in Untersuchungshaft gesteckt wurden. Mittlerweile sind alle von ihnen frei und es befindet sich niemand mehr in Haft.
Eine Person mit anerkannter Schwerbehinderung war in der Untersuchungshaft schwerer körperlicher Misshandlung ausgesetzt, da die Anstaltsärztin eigenmächtig die notwendige Medikation änderte, obwohl zuvor durch die Rechtsanwältin über die Art und Anwendung der lebensnotwendigen Medikation informiert wurde. Im Ergebnis musste die Person in Untersuchungshaft innerhalb weniger Tage zweimal notfallmedizinisch in verschiedenen Krankenhäusern behandelt und künstlich beatmet werden. Glücklicherweise blieben trotz dieser Behandlung keine bleibenden körperlichen Schäden zurück. Unserem Kenntnisstand nach läuft mittlerweile ein Ermittlungsverfahren gegen die beteiligte Ärztin sowie die Leitung der JVA wegen dieser Behandlung. Weitere Informationen: [freexantifas.org]
Besonders brisant ist zudem der Fall von Benni. Er wurde fast sechs Monate in Untersuchungshaft gesteckt, weil ihm vorgewurfen wurde, einen Brandsatz auf Cops geworfen zu haben und durch die Staatsanwaltschaft wegen zweifachen versuchten Mordes u.a. angeklagt wurde. Dieser Vorwurf wurde auf Grundlagen von Indizien zusammenkonstruiert, sollte mit widersprüchlichen Aussagen von polizeilichen “Tatbeobachtern” (TaBos) gestützt werden und erwies sich letztlich als völlig haltlos, weswegen alle Anklagepunkte, mit Ausnahme des Landfriedensbruchs, fallen gelassen werden mussten. Weitere Informationen: [freexantifas.org]
Es gab mehrere Hausdursuchungen, die meisten davon in Leipzig. Über die genaue Anzahl haben wir keinen eindeutigen Überblick.
Am 12.12.2023 erfolgte eine Hausdurchung in Halle (Saale) bei einem freien Journalisten, der an “Tag X” als Fotojournalist tätig war. Die Staatswaltschaft Leipzig führte ihn in einem Ermittlungsverfahren als Zeuge und verschwieg gegenüber dem Amtsgericht Leipzig die journalistische Tätigkeit. Das Amtsgericht Leipzig prüfte den Antrag auf Hausdurchsuchung nicht und gab ihm statt, sodass ein massiver Eingriff in die Pressefreiheit und die Einschüchterung eines jungen Journalisten stattfinden konnte. Das Landgericht Leipzig erklärte die Durchsuchung im März 2024 für rechtswidrig: [kreuzer-leipzig.de].
Am 23.09.2024 fand eine Hausdurchung im Leipziger Westen bei einer Person, die sich nicht im Kesell befunden hat und auch nicht vor Ort festgestellt werden konnte, statt. Vorgewurfen wurde auch hier der “besonders schwere Landfriedensbruch” sowie “tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte”: [de.indymedia.org]
Ende Februar 2026 kam es bei einer Person in Stuttgart zu einer Hausdurchsuchung, die bis dahin keine Angeklage erhalten hatte.
Daraus schlussfolgern wir, dass bei allen offenen Verfahren grundsätzlich noch die Gefahr von Hausdurchungen besteht. Bleibt also – nicht nur im Zusammenhang mit “Tag X” – wachsam, bereitet euch vor und belest euch zum Verhalten bei Hausdurchsuchungen: [antirepression.noblogs.org]
Solltet ihr von einer Hausdurchung betroffen sein, meldet euch umgehend beim Ermittlungsausschuss (EA) und der Roten Hilfe: [antirepression.noblogs.org]
Stand März 2026 bestehen 71 offene Anklagen im Kontext von “Tag X”, also innerhalb des Zeitraums von Freitag, 02.06.2023 bis Sonntag, 04.06.2023. Die meisten Anklagen treffen Menschen, die sich zuvor unter den 1324 eingekesselten Personen befunden haben, denen pauschal der Vorwurf des “besonders schweren Landfriedensbruchs” gemacht wurde.
Wir haben analyisiert, dass es hauptsächlich vier Arten von Anklageschriften gibt:
- nur individueller Vorwurf wie “tätlicher Angriff” oder “Körperverletzung” durch angebliche Stein- oder Flaschenwürfe oder “Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte” während Kesselung
- nur Kollektivvorwurf “besonders schwerer Landfriedensbruch” in Tateinheit mit “schwerer Körperverletzung”, “tätlichem Angriff” sowie “Zerstörung wichtiger Arbeitsmittel” in mehreren Fällen
- Kombination aus Kollektivvorwurf und individuellem Vorwurf
- andere Vorwürfe zu Aktionen am Abend des 02.06.2023 oder am 03.06.2023 abseits der Versammlung und des Kessels
Die meisten Angeklagten sind vom Kollektivvorwurf betroffen.
Die Anklageschriften ähneln sich zu großten Teilen und enthalten hauptsächlich einen “Copy-Paste”-Teil. Es gibt jedoch auch einige individuelle Abschnitte, bei denen unter anderem auf die Auswertung von Handydaten eingegangen wird (es wurden insgesamt 386 Handys beschlagnahmt). Insbesondere bei den Anklageschriften mit Kollektivvorwurf wirft die Anklage ein vermeintliches “politisches Weltbild” in Verbindung mit einer “Aufmachung” und der “psychischen Unterstützung für begangene Straftaten” vor. Im Klartext: hier werden also ein Haufen Menschen angeklagt, denen keine individuelle Tathandlung nachgewiesen werden soll, sondern deren vermeintliche Beteiligung an einer Demonstration die Grundlage für harte strafrechtliche Kollektivvorwürfe ist. Häufig wird den Angeklagten auch die “Mittäterschaft” für 18-fache Körperverletzung vorgeworfen, was sich auf die Anzahl aller am 03.06.2023 im großen Bereich rund um den Kessel angeblich verletzter Cops bezieht, beispielsweise auch auf angebliche Verletzungen ohne Fremdeinwirkung (z.B. durch Umknicken beim Laufen).
Ca. 85% der Verfahren zu “Tag X” wurden bisher eingestellt, derzeit gibt es noch etwa 100 offene Ermittlungsverfahren. Wir gehen davon aus, dass weitere Menschen innerhalb der nächsten Monate Anklageschriften erhalten werden.
Bisher gab es mindestens sieben Prozesse vor dem Prozesse vor Amtsgericht Leipzig, die alle mit Verurteilungen geendet sind. Dabei ging es unserem Kenntnisstand nach bisher ausschließlich um eine Kombination aus individuellem und Kollektivvorwurf oder individuellen Vorwürfen, nicht jedoch um Angeklagte, die nur den Kollektivvorwurf haben.
Die Schwere der Vorwürfe sowie die Randbedingungen sind dabei je Prozess sehr unterschiedlich gewesen. Zum Teil wurde unter Jugendstrafrecht verhandelt.
Einer Person wurde “Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte” vorgewurfen, diese wurde unter Jugendstrafrecht zu einer hohen Anzahl an Sozialstunden verurteilt.
Einer Person wurde “tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte” während ihrer Verhaftung vorgewurfen (d.h. keine Vorwürfe von Flaschen-/Steinwürfen etc.), diese Person wurde zu 8 Monaten Haft auf Bewährung verurteilt.
In mindestens zwei Verfahren wurden den Angeklagten Flaschen-/Steinwürfe vorgewurfen, dabei gab es teilweise Einlassungen (“Teilgeständnis”) und die Verfahren endeten mit einer Haftstrafe auf Bewährung (1 Jahr 11 Monate bis 2 Jahre) sowie einem hohen Bewährungszeitraum (4 Jahre) und hohen Geldstrafen (4000 EUR) bzw. Sozialstunden (400 h). Wir verweisen auf diesen Bericht: [kreuzer-leipzig.de]
In einem Verfahren wurde eine Person wegen “Beleidigung” angeklagt, weil sie die polizeilichen Maßnahmen kritsiert haben soll. Der Angeklagte wurde zu einer Verwarnung unter Strafvorbehalt („Geldstrafe zur Bewährung“) mit 30 Tagessätzen zu 40 EUR auf 1 Jahr Bewährungszeit verurteilt. Es wurde Berufung gegen das Urteil eingelegt. Den ausführlichen Prozessbericht und die Prozesserkärung könnt ihr hier nachlesen: [antirepression.noblogs.org]
In fast allen bisher abgeschlossenen Prozessen am Amtsgericht Leipzig wurden Rechtsmittel (Berufung) gegen das Urteil eingelegt. Sie sind also noch nicht rechtskräftig.
Die Urteile des Amtsgerichts Leipzig fallen bisher vergleichsweise hoch aus und zeigen, mit welchem Interesse der Staat die juristische Verfolgung von Antifaschist:innen weiter vorantreibt. Wenn wir mal die Logik mitspielen: Insbesondere die Verurteilung der “Mittäterschaftsvorwürfe” für 18-fache Körperverletzung in zeitlich fast gleichzeitig stattfindenden, jedoch räumlich auseinanderliegenden, voneinander unabhängigen Situationen ist absurdund führt dazu, dass Menschen zukünftig für die bloße Teilnahme an einer Demonstration in einer bestimmten “Aufmachung” für Handlungen verurteilt werden können, die ihnen nicht einmal selber vorgewurfen werden. Bemerkswert ist auch, dass das Amtsgericht Leipzig sich selber unsicher ist und zumindest bei einem Angeklagten die Anzahl der Mittäterschaftsvorwürfe von 18 auf neun reduziert hat.
Und der Verfassungsschutz?
Wie wir es kennen, lügt er kontinuierlich. Zunächst wurde gesagt, dass keine Daten gespeichert worden sein. Danach hieß es, dass nur von in Sachsen gemeldeten Personen Daten gespeichert worden wären. Tatsächlich wurden jedoch die Daten aller 1322 strafmündigen Personen gespeichert. Vor allem bei den jeweiligen Landesämtern, bei 123 Menschen auch beim Bundesamt für Verfassungsschutz. Wir verweisen dazu auf diese Recherche: [fragdenstaat.de]
In einem konkreten Fall weigert sich der bayerische Verfassungsschutz, diese Daten zu löschen. Daher wurde am 17.03.2026 vor dem Verwaltungsgericht München eine Klage gegen den Bayrischen Verfassungsschutz eingereicht. Mehr dazu: [freiheitsrechte.org]
Angeblich soll der sächsische Verfassungsschutz bei eingestellten Verfahren die Daten wieder löschen. Belege gibt es hierfür jedoch unseres Wissens nach nicht. Wir verweisen dazu auf diesen Aufruf: [antifa-frankfurt.org] [de.indymedia.org (Mirror)]
Manche Personen haben auch in den Datenbanken des BKA oder eines LKA einen Eintrag mit dem “personengebundenen Hinweis” “PMK Links” (pmk = politisch motivierte Kriminalität).
Wenn ihr selber eine Abfrage zu den über euch gespeicherten Daten stellen wollt, findet ihr hier einen Generator: [datenschmutz.de]
Beachtet unbedingt die Hinweise zur Anonymisierung eures Ausweises bei Anfragen und die Bitte die herausgekommenen Infos – anonymisiert – der Roten Hilfe Leipzig zur Verfügung zur stellen: [antirepression.noblogs.org]
Wenn der Verfassungsschutz etwas über euch gespeichert hat, findet ihr hier weitere Infos: [antirepression.noblogs.org]
Ihr seht: Es lohnt sich in jedem Fall eine Datenabfrage bei den entsprechenden Ämtern zu stellen. Es ist eventuell möglich den Eintrag löschen zu lassen. Vor Abschluss des Verfahrens und der üblichen Löschfrist von fünf Jahren sind die Erfolgschancen dafür allerdings sehr gering.